Konzernleitlinien zum Arbeitsschutz
Zwischen dem Vorstand der ThyssenKrupp AG und dem Konzernbetriebsrat wurden folgende Leitlinien zum Arbeitsschutz vereinbart:
1. Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter bei der Arbeit sind von herausragender Bedeutung
und leisten einen wichtigen Beitrag zum Unternehmenserfolg.
2. Vorstand und Konzernbetriebsrat verfolgen gemeinsam
die Ziele des Arbeitsschutzes.
3. Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung erhalten und
stärken die Leistungsfähigkeit und die Leistungsbereitschaft
unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
4. Arbeitsschutz ist integrierter Bestandteil aller Betriebsabläufe
und wird von Anfang an - bereits in der Planungsphase - in die
technischen, ökonomischen und sozialen Überlegungen mit
einbezogen.
5. Prävention, das vorausschauende Ergreifen von Maßnahmen zur
Erhaltung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, hat
in unserem Unternehmen einen hohen Stellenwert.
6. Führungskräfte sind Vorbild und nehmen übertragene Pflichten
verantwortlich wahr. Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung
sind Führungsaufgaben.
7. Erfolgreicher Arbeitsschutz ist auf die Einbeziehung und
Mitwirkung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen.
8. Mitarbeiter wirken eigenverantwortlich im Rahmen ihrer
Möglichkeiten an der Erreichung der Arbeitsschutzziele mit.
9. Für Fremdfirmenmitarbeiter gelten gleiche Sicherheitsstandards
wie für eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies wird bei der
Auswahlund der Zusammenarbeit mit Fremdfirmen
berücksichtigt.
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